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Selbstjustiz im Straßenverkehr und deren Folgen

Einige Jahre schon betreibt Emil Elefant sein kleines Transportunternehmen. Ob Umzug, Haushaltsauflösungen oder sperrige Möbelfahrten. Wenn man ihn brauchte, war Emil stets zur Stelle.

Mit seinem kleinen Lkw und einem Anhänger, beide mit einer grünen Plane und der Aufschrift: „Emil hilft bei jedem Transport“ bedruckt, kannte wohl ein jeder in der kleinen Stadt den hilfsbereiten Gesellen.


Auch Julia Jaguar ist nicht unbekannt. Bis vor kurzem unterrichtete sie recht autoritär in der Berufsschule der Kreisstadt das Fach „Werkstoffkunde“.

Natürlich hat es ein Berufsschullehrer gerade in der heutigen Zeit mit den Lehrlingen nicht gerade einfach. Oft ärgerte sie sich über deren Faulheit und die völlige Undiszipliniertheit, die so mancher Jugendliche an den Tag legte. Besonders das freche Verhalten machte Julia zu schaffen.

Vielleicht reagierte sie deshalb oftmals über, sodass sie auch unter Kollegen nicht den allerbesten Stand hatte. Nun allerdings konnte sie ihren Vorruhestand genießen, wenn da nicht dieser blöde Unfall, der sogar aus ihrer Sicht noch provoziert wurde, stattgefunden hätte.


Was war geschehen?


Julia befuhr mit ihrem schnittigen Mittelklasse-Auto die Lindenallee der Kleinstadt, in der sie wohnte. Ziel war es, zum kleinen Theater in die Kreisstadt zu fahren und sich dort für ein Musical Karten zu kaufen.


Obwohl sie auf der Hauptstraße fuhr, bemerkte sie plötzlich, dass ein Lkw mit einem Hänger von rechts kommend aus dem Ahornweg, offensichtlich ohne auf den Verkehr zu achten, nach rechts abbog.

„Das kann doch nicht wahr sein!“ dachte Julia und ärgerte sich dabei so doll, dass sie ihr Auto beschleunigte, obwohl noch genügend Zeit gewesen wäre, gefahrlos abzubremsen. Kurz bevor sie den Lkw mit dem Anhänger erreichte, blinkte sie links, überholte diesen, um nach dem Überholmanöver urplötzlich ihr Fahrzeug mit einer Art Gefahrenbremsung ohne ersichtlichen Grund zum Stehen zu bringen.

„Dem habe ich es jetzt aber gezeigt, so kann man sich nicht im Straßenverkehr verhalten!“ Kaum hatte Julia diesen Gedanken ausgesprochen, fuhr der Lkw auf ihren Pkw auf.

Man mag sich vorstellen, wie lautstark Julia nunmehr noch weiter schimpfte und als sie erkannte, dass der Fahrer des Lkw-Gespanns Emil Elefant war, der ihr noch vor langer Zeit als Lehrling bekannt war. Sie konnte sich nicht mehr beruhigen und ihr schimpfen wurde immer lauter.

Ulrich Uhu hatte das ganze Geschehen beobachtet und nachdem er feststellte, dass keine Person zu Schaden gekommen war, vorsorglich die Polizei gerufen. Diese kam dann auch, musste Julia aber zuerst noch bändigen, bevor sie den Unfall richtig aufnehmen konnte.

Auch Emil ärgerte sich, besonders über das Verhalten seiner ehemaligen Lehrerin. Und auch darüber, dass er nicht pünktlich zu seinem neuen Auftraggeber gelangen konnte. Diesen musste er zunächst per Telefon vertrösten. Und sein Lkw hatte auch einen nicht unerheblichen Schaden abbekommen. „Nur gut“, dachte Emil, „dass es eine Kaskoversicherung gibt.“

Ein paar Wochen später erhielt er nun von Julias Anwalt Post.

Er solle seinem Haftpflichtversicherer mitteilen, dass er als Auffahrender dem Anschein nach den Unfall auch verursacht hat. Die Liste der geltend gemachten Schadensersatzansprüche schien endlos zu sein.

Da war guter Rat teuer. Oder auch nicht?


Ein paar Tage später saß Emil bei seinem Anwalt, Gerhard Gerechtigkeit, und schilderte den Vorfall. Der Anwalt wusste Rat.

„Wenn sich jemand beim Autofahren über andere Verkehrsteilnehmer ärgert, darf er diese durch seine eigene Fahrweise nicht Maßregeln.“ fing der Anwalt seinen Vortrag an.

„So wie Sie es schilderten, hat die Unfallgegnerin ohne ersichtlichen Grund nach dem Überholmanöver so stark abgebremst, dass es für Sie nicht mehr möglich war, rechtzeitig zu bremsen und damit die Kollision zu verhindern.

Ich habe gerade einen ähnlichen Fall in der aktuellen Rechtsprechung gefunden, der in einem solchen Fall Ihrer Unfallgegnerin grob verkehrswidriges Verhalten, das letztlich zu dem Unfallereignis geführt hat, attestierte. Sogar die Mithaftung wegen der sogenannten Betriebsgefahr, die bei Auffahrunfällen und auch anderen Unfällen im Straßenverkehr eine Rolle spielen kann, scheidet hier aus.

Auch der Anscheinsbeweis, dass der Auffahrende Schuld hat, weil er z.B. zu wenig Abstand hält, greift nicht, da Ihre Unfallgegnerin ohne verkehrsbedingten Grund so stark abbremste und dies, um Ihren Vorfahrtsfehler zu disziplinieren. Selbstjustiz im Straßenverkehr ist nicht erlaubt.“

Emil freute sich über diese Einschätzung und man kam überein, dass der Anwalt der Gegenseite antwortet und zusätzlich sich Akteneinsicht in den bei der Polizei geführten Vorgang verschafft. Dann wäre noch zu prüfen, ob der Schaden am Lkw von Emil durch die Haftpflichtversicherung der Gegnerin auszugleichen wäre.


Nachzulesen: Hinweisbeschluss des OLG Koblenz vom 16.12.2001, Az. 12 U 1518/21




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